Einige der f4f-Modellorganismen sind bereits auf dem Markt als Lebensmittel verfügbar.
Obwohl sie in Südostasien und Ozeanien bereits seit mehreren tausenden Jahren gefangen und gegessen werden, sind Quallen in der EU als Lebensmittel relativ unbekannt und nicht als Lebensmittel zugelassen. Sie würden somit unter die Novel Food-Verordnung fallen und einem Zulassungsverfahren unterliegen.
Der Queller, auch Meeresspargel genannt, ist eine der bekanntesten Arten der so genannten Halophyten (Salzpflanzen) und wächst an den Küsten der Nordhalbkugel, auch in den Wattenmeeren der Nord- und Ostsee und im Mittelmeerraum. Das salzig-frische Gemüse findet man bereits in einigen Supermärkten (meistens an der Fischtheke). Andere essbare Halophyten sind die Gartenmelde, das Löffelkraut und der Meerkohl. Auch das südamerikanische Pseudogetreide Quinoa ist eine salztolerante Pflanze.
In Europa sind marine Makroalgen als Lebensmittel vor allem in nordeuropäischen Ländern wie Irland, Schottland oder Island bekannt, aber auch in Frankreich sind sie ein bekannter Bestandteil der Küche. In Deutschland findet man aktuell überwiegend Produkte, denen man auf dem ersten Blick nicht ansieht, dass sie aus Algen gewonnen werden. Ein Beispiel ist Agar-Agar, ein aus Rotalgen hergestelltes Verdickungsmittel, das auch als ein veganer Ersatz für Gelatine verwendet wird.
Hausgrillen sind gefroren, getrocknet und gemahlen seit 2022 als Novel Food (neuartiges Lebensmittel) in der EU zugelassen. Auch die Verarbeitung von Grillenmehl in verschiedenen Lebensmitteln (wie zum Beispiel Chips, Müsliriegel, Kekse, Brot oder Nudeln) ist unter bestimmten Vorschriften erlaubt (mehr Informationen zum Verzehr von Grillen finden Sie u.a. hier).