food4future engagiert sich in der AG Stoffliste
Mitwirkung an der 2. Auflage der Algenliste
09.03.2026
Mit der jetzt erfolgten Vorabveröffentlichung zur Kommentierung wird die kontinuierliche Facharbeit der AG Stoffliste sichtbar und zugleich das Engagement von food4future in einem zentralen regulatorischen Themenfeld der Lebensmitteleinstufung.
Warum sind Stofflisten des Bundes und der Bundesländer wichtig?
Für Vitamine und Mineralstoffe existieren EU-weite Regelungen. Für andere Stoffe, etwa Pflanzen, Pilze oder Algen, fehlen jedoch häufig spezifische gesetzliche Vorgaben.
Bisher wurden die 2. Auflage der Pflanzenliste, die 2. Auflage der Pilzliste und die 1. Auflage der Algenliste veröffentlicht – eine Liste zu weiteren Stoffklassen ist in Planung. Der aktuellen 4. Auflage des Vorwortes zu den Stofflisten können die rechtlichen Grundlagen sowie wichtige Verwendungshinweise entnommen werden.
Die Stofflisten des Bundes und der Bundesländer (kurz „Stofflisten“) helfen dabei zu klären:
- Handelt es sich um ein zulässiges Lebensmittel oder einen zulässigen Lebensmittelinhaltsstoff?
- Liegt möglicherweise ein Arzneistoff vor?
- Bestehen gesundheitliche Risiken?
- Handelt es sich um ein neuartiges Lebensmittel?
Die Stofflisten sind nicht rechtsverbindlich, stellen aber eine zentrale wissenschaftliche Orientierung für Unternehmen, Überwachungsbehörden und Fachkreise dar.
Um nicht-deutschsprachigen Anwenderinnen und Anwendern die Nutzung zu erleichtern, werden die Dokumente sukzessive auch in englischer Sprache zur Verfügung gestellt.
Aktueller Anlass: 2. Auflage der Algenliste
Die überarbeitete Algenliste wurde nun zur öffentlichen Kommentierung veröffentlicht. Fachkreise können bis 16. März 2026 Stellungnahmen einreichen, bevor die finale Fassung verabschiedet wird.
Informationen zum Ablauf der Kommentierung finden Sie hier.
Was ist die AG Stoffliste?
Ziel der AG ist die Erarbeitung sogenannter „Stofflisten“. Diese dienen als fachlich fundierte und behördlich abgestimmte Orientierungshilfen zur rechtlichen Einstufung von Stoffen, die in Lebensmitteln verwendet werden.
Die AG Stoffliste ist ein wissenschaftliches Fachgremium unter dem Vorsitz des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL). An ihr sind folgende Institutionen beteiligt:
- Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR)
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
- Lebensmittel- und Arzneimittelüberwachungsbehörden der Länder
- Behördenvertreter:innen aus Österreich und der Schweiz
- sowie behördenexternen Expert:innen aus Wissenschaft und Lehre
Mit seiner Mitwirkung in der AG Stoffliste trägt food4future dazu bei, wissenschaftliche Erkenntnisse in regulatorische Orientierung zu überführen und so die sichere und transparente Nutzung neuer Lebensmittelressourcen – wie Algen – zu unterstützen.
Weiterführende Informationen: